Verkehrscoaching - Kindersicherung - Kurse
Für ein Verkehrscoaching oder einen Kurs über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung sind schnell Termine möglich. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für einen Kurs zum Verkehrscoaching aus.
Die Termine für ein Verkehrscoaching werden uns von einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation zur Verfügung gestellt. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernehmen ausschließlich die berechtigten Organisationen. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist Auftragnehmer einer berechtigten Organisation. Wir möchten Sie nur über das Verkehrscoaching informieren.
In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf), Hartberg, Judenburg (Fohnsdorf), Knittelfeld, Leibnitz, Liezen (auch Aussee oder Gröbming), Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz gibt es Kurse zum Verkehrscoaching und über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung.
Geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung
Aus dem Entwurf der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung:
Der Kurs über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung hat aus einem theoretischen und
praktischen Teil in der Dauer von insgesamt vier Unterrichtseinheiten zu bestehen, welche an einem
Halbtag zu absolvieren sind. Der theoretische Teil hat zwei Unterrichtseinheiten zu umfassen und die
Vermittlung folgender Kenntnisse zu enthalten:
- Unfall Physik
- Unfallmedizin
- Unfallstatistik
- Recht
- Behandlung typischer Einwände
- Sicherungstechnik im Fahrzeug
Der praktische Teil hat zwei Unterrichtseinheiten zu umfassen und hat die richtige Eigensicherung, die
Sicherung von Kindern im Fahrzeug sowie Hinweise auf typische Montage- und Sicherungsfehler zu
enthalten. Eine Unterrichtseinheit beträgt 50 Minuten. Kurse über geeignete Maßnahmen zur Kindersicherung
sind in Gruppen von zumindest vier und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen.
Nachschulung und Kurse (Verkehrscoaching)
Aus dem Entwurf der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung:
Beim Verkehrscoaching sollen dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden.
Im ersten Teil des Kurses zum Verkehrscoaching soll dem Kursteilnehmer durch Erfahrungsberichte des Kursleiters veranschaulicht werden, welche Unfallfolgen das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen kann. Dadurch soll im Verkehrscoaching das Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr geschaffen werden. Außerdem sind die physischen Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus darzustellen.
Ziel des zweiten Teils des Verkehrscoachings ist es, bei den Kursteilnehmern nachhaltig eine Verhaltensänderung im Hinblick auf das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen zu erreichen, indem auf die individuelle Persönlichkeit jedes Kursteilnehmers eingegangen wird. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Teil des Verkehrscoachings soll eine reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgen um Alkoholkonsum und das Lenken von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig zu trennen. Dies soll auch durch die gemeinsame Erarbeitung von geeigneten Verhaltensmuster und Handlungsalternativen erreicht werden.
Die Dauer des Verkehrscoachings beträgt insgesamt mindestens vier Kurseinheiten, die in gleichen Teilen auf die beiden Teile gemäß Abs. 2 und 3 aufzuteilen sind. Eine Kurseinheit beträgt 50 Minuten.